Nachsorge
Sich nach der Behandlung neu orientieren
Wenn die medizinische Behandlung abgeschlossen ist, beginnt eine Zeit, in der viele Patientinnen zunächst unsicher sind. Viele Fragen tauchen auf: Werde ich gesund bleiben? Wird die Behandlung langfristige Folgen haben? Was kann ich tun, um die weitere Genesung zu fördern und einen Rückfall zu vermeiden? Was geschieht, wenn ein Rückfall kommt? Wie kann ich wieder „normal“ leben? Deshalb haben wir von mamonova für Sie hier einige Überlegungen zusammengestellt, die Ihnen in der Zeit nach der Behandlung helfen können.
Die Nachsorge hat in der Onkologie die Aufgabe, Krebspatientinnen und -patienten in dieser Zeit und auch langfristig umfassend zu unterstützen. Sie beinhaltet die Nachuntersuchungen, die psychische sowie soziale Betreuung und Begleitung, das Abwenden und Lindern erkrankungs- oder therapiebedingter Folgen sowie Rehabilitationsmaßnahmen.
Ihr Arzt ist in der Nachsorge Ansprechpartner für Fragen zum Umgang mit der Erkrankung – auch dafür, wie enge Vertraute oder Familienmitglieder mit den Folgen der Erkrankung zurechtkommen können. Ihr mamonova-Partner nennt Ihnen gern auch Psychologen oder Beratungsstellen, die auf die Betreuung und Unterstützung von Krebspatienten spezialisiert sind.
Rehabilitation: Welchen Anspruch habe ich?
Um nach der ersten Behandlung körperlich wieder richtig fit zu werden und Langzeitfolgen der Behandlung möglichst vorzubeugen, haben fast alle Patientinnen im Anschluss an die Tumorbehandlung Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Rehabilitation.
Leistungsträger sind bei gesetzlich Versicherten die Krankenkassen oder die Rentenversicherung. Bei privat Versicherten gilt der jeweilige Vertrag.
Zur Rehabilitation gehören Maßnahmen der Nachbehandlung in spezialisierten Rehabilitationskliniken („Nachsorgekliniken“) oder ambulante Angebote, gegebenenfalls Leistungen zur Wiedereingliederung am Arbeitsplatz und weitere Unterstützungen.
Vorbereitung für das Leben „danach“: Schon in der Klinik beginnen
Ob eine stationäre Rehabilitation sinnvoll ist und welche Ansprüche bestehen, lässt sich schon in der Klinik abklären. Die Kliniksozialdienste stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und helfen bei Bedarf gemeinsam mit den behandelnden Ärzten auch bei der Antragstellung.
Seit 2002 gibt es für gesetzlich versicherte Patienten, die bereits entlassen sind, die zentralen Servicestellen REHA. Die nächste Anlaufstelle kann bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung erfragt werden. Adresslisten und weitere Informationen im Internet bieten die deutschen Rentenversicherer: Unter www.deutsche-rentenversicherung.de, Stichwort Rehabilitation, sind die frühere Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die Landesversicherungsanstalten und weitere Organisationen seit Oktober 2005 gemeinsam erreichbar.
Sinnvoll und nach Schema planen
Nach Abschluss der Behandlung, oder im Fall einer adjuvanten Chemotherapie spätestens sechs Monate nach der Operation wird zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen geraten. Diese Untersuchungen zielen vor allem darauf, einen örtlich begrenzten Rückfall, ein sogenanntes Lokalrezidiv, oder ein neues Karzinom in der anderen Brust frühzeitig zu erkennen. Die Nachsorgetermine dienen auch der Überwachung bezüglich möglicher Folgen und Nebenwirkungen der vorausgegangenen Tumorbehandlung.
Eine intensive Suche nach eventuellen Fernmetastasen, also Metastasen in anderen Bereichen des Körpers,bei beschwerde- und symptomfreien Patientinnen bringt dagegen nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse für die Behandlungsmöglichkeiten in der Regel keinen Vorteil.
Bei Metastasen ganz individuell vorgehen
Falls von vornherein Metastasen vorlagen oder im weiteren Verlauf eine Metastasierung eingetreten ist, müssen sowohl Umfang, als auch die Termine von Nachsorgeuntersuchungen der individuellen Situation angepasst werden.
Nachsorge nach Leitlinie
Zu Art und zeitlichen Abständen der empfohlenen Nachsorgeuntersuchungen, die Sie unbedingt wahrnehmen sollten, geben die Leitlinien der Deutschen Krebsgesellschaft einen Rahmen vor:
- In den ersten drei Jahren erfolgen die Untersuchungen bei Ihrer Frauenärztin / ihrem Frauenarzt alle drei Monate, im vierten und fünften Jahr alle sechs Monate.
- Nach fünf Jahren ohne Rückfall sind Kontrollen in jährlichen Abständen ausreichend.
Bei jedem Termin erkundigt sich Ihr Arzt genau nach dem Befinden und führt eine körperliche Untersuchung durch. Dabei werden natürlich der Brustbereich, die Brustwand und die Lymphabflusswege der Brust abgetastet. Es wird auch überprüft, ob der Arm der operierten Seite möglicherweise durch eine Lymphstauung geschwollen, ob die Leber vergrößert und in welchem Zustand das Skelett ist.
- Nach brusterhaltender Operation wird die Brust jährlich mammographiert.
Nur bei konkretem Verdacht auf eine Metastasierung werden weitergehende apparative und labormedizinische Untersuchungen durchgeführt.
Mittlerweile gibt es Stimmen, die eine Intensivierung der Nachsorgeuntersuchungen fordern. Dies wird dadurch begründet, dass durch bessere Diagnose- und Therapiemöglichkeiten eine Metastasierung heute doch früher zu erkennen und erfolgreicher zu behandeln sein müsste. Dies ist allerdings bisher nicht durch Studien belegt. Deshalb gilt weiterhin Zurückhaltung bei aufwändigen Untersuchungen oder Tumormarkerbestimmung ohne konkreten Anlass. Wenn Sie Fragen haben, welche Intervalle und Untersuchungen für Sie richtig sind, hilft Ihnen Ihr mamonova-Partner gern weiter.
Was tun bei plötzlichen Beschwerden?
Selbstverständlich müssen Sie als Patientin nicht bis zum nächsten festen Arzttermin warten, wenn Sie Veränderungen bemerkt oder unklare Beschwerden haben. Um ein gutes Gefühl für den eigenen Körper zu entwickeln, empfehlen Frauenärzte die Selbstuntersuchung der Restbrust bzw. der zweiten Brust und zeigen Ihnen gern genau, wie Sie bei dieser Untersuchung vorgehen sollten.
Es wird immer eine gewisse Zeit dauern, bis Sie sich in Ihrem Körper wieder sicher und „zuhause“ fühlen. Wir von mamonova wünschen Ihnen eine gute und vor allem auf Dauer beschwerdefreie Zeit.