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Radiologie: Ungesunde Verhältnisse

Die vertragsärztlichen Honorarreformen seit 2000 haben nicht verhindert, dass - konstantes - Privathonorar und sinkendes GKV-Honorar in der Radiologie immer weiter auseinanderdriften. Das führt inzwischen zu einer ungesunden Quersubventionierung der Kassenmedizin.

Von Helmut Laschet

ERLANGEN. Als "Ausdruck der medizinischen Leistungsfähigkeit der Krankenkassen" wertete es Barmer GEK-Vorstand Ulrich Schlenker letzte Woche bei der Vorstellung des "Arzt-Reports", dass Deutschland mit der Zahl der MRT-Untersuchungen weltweit an der Spitze liegt.
Doch das Selbstlob des Kassenchefs hat einen Makel: Die medizinischen Innovationen, die durch die Kernspintomografie möglich geworden sind - keine Strahlenbelastung, Ersatz teils aufwändiger, risikoreicher und für den Patienten belastender Untersuchungen wie konventionelle Angio- und Myelografie oder Kniearthroskopie - werden in der vertragsärztlichen Versorgung seit Jahr und Tag aus einer gedeckelten Gesamtvergütung finanziert.
Das Honorar für die einzelne Leistung selbst ist permanent gesunken, liegt weit unter den von der KBV als kostendeckend errechneten Sätzen und hat sich meilenweit vom Privathonorar entfernt.

So ärgern sich denn auch die Ärzte des Verbundes Radiologisch-Nuklearmedizinischer Zentren (VRNZ), in dem 29 Großpraxen mit rund 200 Fachärzten in Bayern organisiert sind, über die mediale Wirkung des Barmer GEK-Reports, der primär die Mengenentwicklungen für MRT und CT beschreibt, ohne jedoch eine tiefergreifende medizinische und ökonomische Analyse zu liefern.
Tatsache ist: Der starke Ausbau von bildgebender Diagnostik, insbesondere MRT in der ambulanten Medizin, hat auch andere, risikoreichere und teurere Methoden teilweise verdrängt. Dabei kommt es zu Leistungsverlagerungen vom Krankenhaus in die ambulante Medizin. Bei der Errechnung der Gesamthonorare wird das nicht berücksichtigt.
Bei der recht häufigen Kooperation von Radiologen und Krankenhäusern gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Die Klinik nimmt einen Patienten stationär auf und delegiert beispielsweise ein MRT an einen niedergelassenen Radiologen.
Dem wird die Leistung zum GOÄ-Einfachsatz (244 Euro) aus der Klinik-DRG vergütet. Um diese DRG-Kürzung zu vermeiden, vereinbaren Kliniken gern bei Radiologen prästationär einen Termin - mit der Weisung an Patienten, sich vom Hausarzt eine Überweisung zu holen. Die Vergütung erfolgt dann aus dem gedeckelten KV-Honorartopf. Und der ist seit Jahren unter Druck.
Lag die bei zehn Pfennig kalkulierte Vergütung für ein LWS-MRT im Jahr 2000 noch bei 203 Euro, so kam die KBV auf ein kostendeckendes Honorar beim EBM 2008 von 175 Euro - bei einem Punktwert von 5,11 Cent.
Da der jedoch nie erreicht wurde, hatten die Bayern einen Strukturvertrag, der zur einer Vergütung von 155,34 Euro führte. Der Strukturvertrag wurde mit dem EBM 2009 obsolet. Danach hätten die Radiologen für ein LWS-MRT 120,21 Euro bekommen, wenn der Orientierungspunktwert hätte gehalten werden können.
Tatsächlich ergab sich in Bayern ein Regelleistungsvolumen von knapp 69 Euro. In Reaktion darauf erfand die KBV die QVZ, aus denen den Radiologen 102,21 Euro zugewiesen wurden - mit der Folge, dass das RLV auf kärgliche 5,66 Euro zusammenschnurrte.
Nur aus dem Gewinn bei Privatpatienten lässt sich die Kostenunterdeckung in der Kassenmedizin finanzieren. Würden bei einer GOÄ-Reform die Honorarsätze gesenkt, würde weniger in neue Geräte investiert.
Die Rechnung ist einfach: Die höchsten Gewinne bringen Geräte, wenn sie nach acht Jahren abgeschrieben sind. Im Prinzip ist es die gleiche Ökonomie wie bei alten Kernkraftwerken: Sie und nicht die Investition in neue Technik vergolden den Konzernen die Bilanzen.

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