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Koalition einigt sich auf Eckpunkte zur Präventionsstrategie

Berlin – In der letzten Sitzungswoche des Bundestags in diesem Jahr haben sich die Koalitionsparteien noch auf „Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrags für eine Präventionsstrategie“ geeinigt. Damit wollen sie „die Rahmenbedingungen für eine Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bevölkerung schaffen und einen wesentlichen Beitrag für eine weitere Verringerung gesundheitlicher Benach­teiligungen leisten“. Konkret soll insbesondere mehr Geld für die Prävention zur Verfügung gestellt und das Aufgabenspektrum der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ausgebaut werden. (Ärzteblatt, 17.12.2012)

Zudem übte die Koalition Kritik an der Präventionsarbeit der Ärzteschaft. „Aufgabe der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte muss es sein, Familien ausführlicher als bisher und vorausschauender zur körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung des Kindes sowie zum Schutz vor gesundheitsschädlichen Belastungen und Risiken zu beraten“, heißt es in den Eckpunkten. Deshalb sollen primärpräventive Beratungs­elemente verbindlicher Inhalt insbesondere der Früherkennungsuntersuchungen werden.

Prävention als zentrale Aufgabe ärztlichen Handelns
Prävention sei seit jeher eine zentrale Aufgabe ärztlichen Handelns, heißt es weiter. Gleichwohl wirke die bisherige gesundheitsfördernde und präventive Beratung und Betreuung in der Arztpraxis offenbar nicht ausreichend. Deshalb müssten die Einfluss­nahme auf krankmachende Lebensbedingungen, die Aufklärung über Krankheitsrisiken und die Beratung über gesundheitsförderliche Verhaltensweisen in der Arztpraxis an Bedeutung gewinnen, folgert die Bundesregierung.

Prävention müsse noch stärker als integraler Bestandteil des ärztlichen Tuns gelebt werden. „Gerade Ärztinnen und Ärzte haben durch ihre bevölkerungsgruppen­über­greifende Erreichbarkeit besonders gute Möglichkeiten, die Menschen zu motivieren und die Wahrnehmung wirksamer präventiver Angebote zu verbessern“, heißt es in den Eckpunkten.

Darüber hinaus will die Regierung den „krankheitsorientierten Ansatz präventions­orientiert fortentwickeln“, indem sie gesetzlich klarstellen will, „dass die Gesundheits­untersuchung auch primärpräventive Maßnahmen wie die Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen sowie eine präventionsorientierte Beratung beinhaltet“. Damit werde der präventionsmedizinischen Erkenntnis Rechnung getragen, dass eine krankheitsorientierte ärztliche Gesundheitsuntersuchung, die vorrangig auf die Früherkennung einer bereits eingetretenen Erkrankung ausgerichtet sei, zu kurz greife.

„Auf der Grundlage der präventionsorientierten Untersuchung kann eine ärztliche Präventionsempfehlung ausgestellt werden, die von der Krankenkasse bei der Entscheidung über eine finanzielle Unterstützung der Teilnahme an einem Präventionskurs zu berücksichtigen ist“, so die Koalitionsparteien.

Mehr Geld für Präventionsleistungen
Zudem will die Regierung mehr Geld für die Gesundheitsförderung bereitstellen. Künftig müssen Krankenkassen pro Versichertem sechs Euro für Präventionsleistungen ausgeben. Mindestens zwei Euro sind dabei für die betriebliche Gesundheitsförderung vorgesehen sowie mindestens ein Euro für Interventionen, die primär auf Lebensräume zielen, zum Beispiel in Schulen, Kindergärten oder Vereinen, erklärte der gesundheits­politische Sprecher der Union, Jens Spahn. 50 Cent pro Versichertem erhält jeweils die BZgA.

Diese will die Regierung zu einem „Nationalen Zentrum für Prävention und Gesundheits­förderung“ fortentwickeln. Sie soll künftig, zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben, die Prävention im Kinder- und Jugendbereich, bei älteren Menschen und im Hinblick auf Impfungen und Hygiene verbessern. Konkret soll sie unter anderem Leitfäden und Fortbildungsmodule für Medizinische Fachangestellte, Haus- und Kinderärzte entwickeln, Lehr- und Lernmaterialien zu den Themen psychische Gesundheit, Medienkompetenz, Bewegungsförderung und Ernährung entwickeln sowie die Koordination in dem Feld „Gesundheitsförderung und Prävention im Alter“ übernehmen.

Zudem soll es zu den künftigen Aufgaben der BZgA gehören, die Impfquoten zu erhöhen, über Infektionshygiene aufzuklären und den sachgerechten Einsatz von Antibiotika zu fördern. Die Bundeszentrale soll durch Patientenfaltblätter und Informationen des ärztlichen und nicht-ärztlichen Personals die Impfberatung und das Impfmanagement in den Arztpraxen unterstützen, den Fachaustausch und die Vernetzung mit Ärztever­bänden stärken sowie eine bundesweite Kampagne zum Thema „Impfen im Kindes- und Jugendalter“ entwickeln.

Für das kommende Jahr hatte der Bundestag im Rahmen der Haushaltsdebatte den Etat des BZgA vor einigen Wochen um sechs Millionen Euro erhöht.

Anreize zur Qualitätsverbesserung
Künftig will die Bundesregierung auch die Qualität von Präventionsleistungen verbessern. Dafür sollen die Boni der Krankenkassen für gesundheitsfördernde Maßnahmen „vorrangig am Erfolg der jeweiligen Maßnahmen ausgerichtet werden“. Geeignete Kriterien zur Qualitätssicherung und Erfolgsmessung seien allerdings erst noch zu entwickeln.

Im Rahmen der Qualitätssicherung soll zudem der GKV-Spitzenverband ermächtigt und verpflichtet werden, einheitliche Verfahren zur Qualitätssicherung, Zertifizierung und Evaluation der Angebote festzulegen sowie eine Übersicht über diese Angebote bereit zu stellen.

Darüber hinaus soll beim Bundesgesundheitsministerium eine „Ständige Präventions­konferenz“ eingerichtet werden. Diese soll insbesondere die Entwicklung von Präven­tions­zielen und deren Umsetzung auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene regelmäßig darstellen und bewerten sowie Wege und Möglichkeiten für deren Weiterentwicklung aufzeigen. Darüber soll sie in jeder Legislaturperiode einen Bericht erstellen. Die vereinbarten Ziele seien „künftig verbindlich umzusetzen“.

Zudem will die Koalition die Altersgrenze für die Früherkennungsuntersuchungen von Kindern auf zehn Jahre anheben.

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